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Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

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Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

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Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

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Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich.

Fondsunterlagen StarCapital Multi Income und StarCapital Dynamic Bonds

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 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID") sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, D-60486 Frankfurt am Main, https://www.universal-investment.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

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Höhepunkte der ADA 2025: Orale GLP-1-Wirkstoffe, Amylin-Kombinationspräparate, muskelerhaltende Therapien zur Behandlung von Adipositas und neue Wege in der Diabetesversorgung

25.06.2025 - Lukas Leu

Wir haben Ende Juni an der Jahrestagung der American Diabetes Association (ADA) teilgenommen, die sich als weltweit grösste medizinische Fachveranstaltung zum Thema Adipositas etabliert hat. Als einer der wenigen Investmentmanager, der in diesem Bereich eine auf Conviction-Titeln basierte  thematische Strategie verfolgt, hatte das Team des Bellevue Obesity Solutions Fund die Gelegenheit, sich fachlich ausführlich mit wichtigen Meinungsführern, klinischen Entwicklern und Managementteams auszutauschen.

Auf der diesjährigen ADA-Tagung standen Adipositas- und Stoffwechseltherapien der nächsten Generation im Mittelpunkt. Während sich innerhalb der Therapie-Pipelines deutliche Unterschiede abzeichnen, herrscht jedoch in einer Sache Einigkeit: Die Zeit ist reif für weitere Innovationen in diesem Bereich. Die Entwicklung oraler GLP-1-Alternativen, muskelerhaltender Behandlungstherapien und Kombinationstherapiengewinnt an Dynamik, was auf einen reifenden Markt mit riesigem ungedecktem Bedarf hindeutet.

Kurz gesagt stachen auf der ADA 2025 die folgenden, sich rasch entwickelnden Trends hervor: Orale GLP-1-Produkte werden konkurrenzfähig, Kombinationstherapien ermöglichen Gewichtsverlust bei gleichzeitigem Muskelerhalt, China entwickelt sich zum globalen Innovator, und die praktische Anwendbarkeit zellbasierter Therapien für Typ 1 Diabetes rückt immer näher.

Die Branche beschäftigt sich mittlerweile nicht mehr so sehr mit der Frage, wie viel Gewicht der Mensch verlieren kann, sondern vielmehr damit, wie er besser abnehmen kann – und dabei stehen die Qualität der Gewichtsabnahme, das Wohlbefinden der Patienten und das langfristig nachhaltige Ergebnis im Fokus. Für Anleger eröffnet diese Entwicklung die Tür zu einer zweiten Welle der Innovationen und der Wertschöpfung. Als aktiver Vermögensverwalter, der in diesem Investitionsfeld fest verwurzelt ist, werden wir weiterhin Ausschau nach vielversprechenden Unternehmen im Bereich Stoffwechselkrankheiten halten und in diese investieren.

Schlüsselpunkte:
Für ein grosses Highlight sorgte Eli Lilly mit der Präsentation der vollständigen Ergebnisse der Phase-III-Studie ACHIEVE-1 zu seinem oralen Nicht-Peptid-GLP-1-Rezeptoragonisten Orforglipron. Die einmal täglich einzunehmende Tablette zeigte bei Patienten mit Typ-2-Diabetes eine starke Senkung des Blutzuckerspiegels und des Körpergewichts, die mit der Wirkung von oral verabreichtem Semaglutid vergleichbar ist, ohne dabei eine bedenkliche Erhöhung der Leberenzymwerte nach sich zu ziehen. Es traten zwar weiterhin einige Nebenwirkungen wie Übelkeit und Verstopfung auf, aber die allgemeine Verträglichkeit wurde als annehmbar eingestuft.

Im Fokus stand darüber hinaus CagriSema von Novo Nordisk – eine Festdosis-Kombination aus Semaglutid und dem Amylinanalogon Cagrilintid. Das Präparat bewirkte zwar einen beachtlichen Gewichtsverlust (~23%), bei seiner Verträglichkeit besteht allerdings Verbesserungsbedarf angesichts des häufigeren Auftretens von Übelkeit, Erbrechen und Hautreaktionen an der Einstichstelle als bei der Verabreichung von Semaglutid als Einzelwirkstoff. Obwohl die Kombinationstherapie als eine potenzielle, muskelerhaltende Therapie positioniert wurde, zeigten DXA-Scans, dass etwa ein Drittel des Gewichtsverlusts weiterhin aus fettfreier Körpermasse stammte, ähnlich wie bei der Gabe von GLP-1-Rezeptoragonisten als Einzelwirkstoff. Der klinische Nutzen von Amylin für die Körperkomposition bleibt daher weiterhin unbewiesen.

Dem Hormon Amylin wurde auf der Tagung viel Beachtung geschenkt. Bei NN1213 von Novo Nordisk und AZD6234 von AstraZeneca handelt es sich um Amylin-Kandidaten in der frühen Entwicklungsphase, die darauf abzielen, das Sättigungsgefühl zu steigern und in Kombination mit GLP-1 unter Umständen die Körperkomposition zu verbessern. Präklinische Daten zu AZD6234 deuteten auf einen besseren Fettabbau bei Erhaltung der fettfreien Masse hin – eine vielversprechende Tendenz im Zuge der Weiterentwicklung von kombinierten Hormontherapien.

Gute Neuigkeiten bezüglich der Qualität der Gewichtsabnahme stellen zudem die neuen Phase-II-Ergebnisse von Eli Lilly für dessen Myostatin/Activin-Inhibitor Bimagrumab (Bima) dar. In Kombination mit Semaglutid steigerte Bima den Fettabbau bei gleichzeitigem Erhalt – oder sogar einer Steigerung – der fettfreien Körpermasse. In ihrer höchsten Dosierung erzielte die Kombinationstherapie einen mit Tirzepatid vergleichbaren Gewichtsverlust von 20.2% bei allerdings signifikant besserer Körperkomposition. Es wurde ein vorübergehender Anstieg des LDL-Cholesterins festgestellt, der Annahmen zufolge jedoch die Fettmobilisierung widerspiegelt und damit kein Sicherheitsrisiko darstellt.

Amgen legte ausführlichere Daten zu MariTide vor, seinem in Phase-II befindlichen GLP-1-Agonisten und GIPR-Antagonisten. Die neuen Daten umfassen aufgeschlüsselte Angaben zur Dosierungshäufigkeit und einer Phase-I-Titrationsstudie, die auf eine Besserung der Verträglichkeit abzielt. Obwohl die Wirksamkeit solide erscheint, galt das Anlegerinteresse vor allem der hohen Rate von Übelkeit und Erbrechen, den Studienabbrechern und der Frage, ob eine Dosistitration das Profil des Wirkstoffs ausreichend verbessern wird, um dessen Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Auf internationaler Ebene boten chinesische Biotechunternehmen einen starken Auftritt. Ascletis veröffentlichte sicherheitsrelevante und pharmakokinetische Daten zu seinem oral verabreichten GLP-1-Rezeptoragonisten ASC30, der eine strukturelle Ähnlichkeit mit Orforglipron aufweist. Innovent präsentierte positive Phase-III-Ergebnisse zu Mazdutid, einem GLP-1/Glucagon-Dual-Agonisten. Laekna forscht weiterhin an der Entwicklung von Therapien für den Erhalt der Muskelmasse während der Gewichtsabnahme – ein zunehmend wichtiger Faktor bei der Behandlung von Adipositas.

Ferner publizierte Vertex Pharmaceuticals neue Ergebnisse für seine in der frühen Entwicklung befindliche Stammzelltherapie bei Typ-1-Diabetes, die im Labor gezüchtete insulinproduzierende Zellen nutzt, um die verlorene Funktion der Bauchspeicheldrüse zu ersetzen. Die Daten zeigen für den Behandlungszeitraum von über einem Jahr bei Patienten eine verbesserte Blutzuckerkontrolle. Allerdings ist weiterhin die Gabe von Immunsuppressiva erforderlich. Vertex treibt zulassungsrelevante Versuche und die Entwicklung immunevasiver Wirkstoffvarianten der nächsten Generation voran.

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