
Nachhaltigkeit auf Portfolioebene
Nachfolgend werden unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und unser ESG-Integrationsansatz detailliert beschrieben.
Die nachstehend genannten Artikel beziehen sich auf die Verordnung EU SFDR 2019/2088.
Transparenz (Art. 3)
Bellevue Asset Management AG verpflichtet sich gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zur Transparenz in Bezug auf:
- Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
- nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
- die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Portfolios
- die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen
- vorvertragliche Informationen bei nachhaltigen Investitionen
- die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
- die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmässigen Berichten
Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Unternehmensebene (Art. 4)
Die Bellevue Asset Management AG berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene, sofern dies nicht zu einem späteren Zeitpunkt auf ihrer Website anderweitig angegeben wird. Der Hauptgrund liegt am tatsächlichen Mangel an verfügbaren Informationen und Daten, um solche wesentlichen nachteiligen Auswirkungen angemessen zu bewerten.
Sobald die Verwaltungsgesellschaft nachteilige Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, wird die entsprechende Offenlegung (i) auf ihrer Website und (ii) in dem Prospekt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aktualisiert.
Ungeachtet dessen können einzelne Anlagestrategien nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageentscheidungen (EU SFDR Art. 7) berücksichtigen.
Vergütungspolitik auf Unternehmensebene (Art. 5)
Innerhalb der Bellevue Group gelten für alle Vergütungen folgende übergeordnete Grundprinzipien:
Die Vergütungen sind für die Mitglieder der Verwaltungsräte und der Gruppengeschäftsleitungen sowie für alle Mitarbeitenden transparent, nachvollziehbar, fair und angemessen. Alle Vergütungen haben der operativen und strategischen Verantwortung, der Qualität der Arbeit sowie der Belastung der jeweiligen Funktion ausgewogen Rechnung zu tragen. Die Vergütungen sollen funktionsgerecht sein und zu einem wesentlichen Teil durch die individuelle Erreichung der quantitativen wie auch qualitativen Ziele sowie durch die Ergebnisse der Bellevue Group und der entsprechenden Gesellschaften geprägt werden. Bei der Festlegung der Vergütungen ist zu berücksichtigen, dass diese im Vergleich zu Unternehmen des gleichen Arbeitsmarktes und Wirtschaftsbereiches verhältnismässig und konkurrenzfähig sind, wobei die Vergütungen unabhängig vom Geschäftsgang tragbar sein müssen. Schwerwiegende Verstösse gegen interne oder externe Vorschriften (inkl. ESG/Nachhaltigkeit) führen zu einer Reduktion oder einer Verwirkung der variablen Vergütungen.
Weiterführende Informationen werden im jährlichen Vergütungsbericht der Bellevue Group festgehalten.
Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6)
Nachhaltigkeitsrisiken sind in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («SFDR») definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Die Bellevue Asset Management AG inklusive ihrer Tochtergesellschaften hat Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsprozessen für alle aktiv verwalteten Strategien, inkl. aller Teilfonds, integriert, mit dem Ziel, diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten und, falls möglich und geeignet, zu mindern zu versuchen.
Während alle Anlagestrategien solchen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich unterschiedlich stark ausgesetzt sein können, werden die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Anlagestrategien konkret von der Anlagepolitik der jeweiligen Strategie abhängen.
Die Ergebnisse dieser Bewertung lassen sich folgendermassen zusammenfassen:
Für jene Anlagestrategien, die ökologische oder soziale Merkmale im Sinne von SFDR bewerben, werden nachteilige Auswirkungen auf die Rendite als geringer eingeschätzt im Vergleich zu «Nicht-ESG»-Anlagestrategien. Dies liegt an den Nachhaltigkeitsrisiken mindernden Anlagestrategien, welche zukunftsorientierte Anlagepolitiken umsetzen und nachhaltige Finanzierungen sowie aktives Engagement mit den Unternehmen/Emittenten anstreben und unnachgiebige Unternehmen/Emittenten ausschliessen.
Alle Anlagestrategien dürfen nach internationalen Normen in Bezug auf ökologische, soziale Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung (nachstehend «ESG» genannt) investieren. Die Anlage/Wertpapierauswahl, die nach solchen Kriterien getroffen wird, kann ein bedeutendes subjektives Element involvieren. ESG-Faktoren, die im Investmentprozess integriert sind, können sich je nach Anlagethemen, -kategorien, -philosophie und subjektiver Anwendung verschiedener ESG-Indikatoren unterscheiden, die die Portfoliokonstruktion und die zugrundeliegenden Vermögenswerte bestimmen. Dementsprechend gibt es keine Sicherheit, dass alle Investments einer Anlagestrategie sämtliche ESG-Kriterien erreichen.
ESG-Anlagerichtlinie
ESG Framework im Portfoliomanagement

Die ESG-Anlagerichtlinie der Bellevue Asset Management AG umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:
Ausschlusskriterien
Wir verpflichten uns zur Einhaltung international anerkannter Normen und schliessen Unternehmen mit schweren Verstössen gegen Menschenrechte, Umwelt, Arbeitsnormen und Verwicklung in Korruption konsequent aus unseren Anlageportfolios aus. Es dürfen keine Investitionen in Unternehmen getätigt werden, die in schwerem Masse gegen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsethik verstossen. Gemessen wird dies an der Einhaltung der Prinzipien und Grundsätze der UN Global Compact Compliance, UN Guiding Principles for Business and Human Rights sowie Standards der International Labor Organisation.
Im Gegensatz zu den Ausschlüssen aufgrund von Verstössen gegen globale Normen beruhen wertebasierte Ausschlüsse auf gesellschaftlichen, ethischen und moralischen Auffassungen. Es werden prozentuale Umsatzanteile je Geschäftsfeld definiert, die ein Unternehmen in ESG-kritischen Geschäftsfeldern wie beispielsweise konventionellen Waffen, thermischer Kohle oder Tabakproduktion nicht überschreiten darf. Emittenten, deren Jahresumsatz die nachfolgend definierten und allgemein anerkannten Toleranzgrenzen überschreiten, werden ausgeschlossen.
Geschäftsfeld | Umsatzgrenze |
---|---|
Kontroverse Waffen | 0% |
Konventionelle Waffen | 10% |
Thermische Kohle | 5% |
Fracking/Ölsande | 5% |
Tabakproduktion | 5% |
Tabakverkauf | 20% |
Pornographie | 5% |
Glücksspiel | 5% |
Palmöl | 5% |
Auch wenn für die meisten Strategien, gerade im Healthcare-Bereich, keinerlei Involvierung in den besagten Geschäftsfeldern vorliegt, wird die Einhaltung dieser Umsatzgrenzen systematisch überprüft. Die festgelegten Umsatzgrenzen dienen primär zur praktischen Umsetzung der Ausschlusskriterien und basieren auf Erfahrungswerten mit institutionellen Investoren und Branchenexperten. Für einzelne Strategien mit dediziertem Nachhaltigkeitsfokus können weiterführende und/oder strengere Ausschlusskriterien angewendet werden.
Oftmals zählen hierzu auch ein Unternehmensbezug zu Tierversuchen, roter Gentechnik und embryonaler Stammzellforschung. Als Anlagespezialist für Gesundheitsanlagen wählen die Experten von Bellevue Asset Management AG ein differenziertes Vorgehen. Im Rahmen ihrer Gesundheitsstrategien achtet Bellevue Asset Management AG soweit möglich auf Übereinstimmung mit den entsprechenden allgemein anerkannten Prinzipien. Investitionen in Unternehmen etwa mit Bezug auf verbotene Handlungen – wie ein Eingriff in die menschliche Keimbahnlinie für Klonungszwecke – sind a priori ausgeschlossen. Allerdings dürfen auch heute noch weltweit keine Medikamente ohne Tierversuche zugelassen werden. Unsere Gesundheitsexperten achten dabei auf die Einhaltung schonender Versuchsprinzipien unter der Berücksichtigung des 3R-Prinzips, d.h. Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern).
ESG-INTEGRATION
In der ESG-Integration werden umweltbezogene, soziale und Governance-Faktoren in die fundamentale Beurteilung eines Unternehmens einbezogen und hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken oder Chancen auf die künftige Kursentwicklung beurteilt. Damit erhalten unsere Portfoliomanager ein gesamtheitliches Bild einer Unternehmung.
Der Bereich Umwelt umfasst zum Beispiel, ob eine Unternehmung den ökologischen Fussabdruck systematisch misst und diesen offenlegt. Der Bereich Gesellschaft umfasst zum Beispiel Produktqualität, Datensicherheit oder Mitarbeiterentwicklung. Gute Führung beinhaltet zum Beispiel Unabhängigkeit sowie Kompensation des Verwaltungsrates oder Geschäftsethik.
Davon ausgehend, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite auswirken können, hat dieses Vorgehen zum Ziel, ESG-Risiken zu erfassen, um diesen im Anlageprozess Rechnung zu tragen. Die Analysen werden von der Vermögensverwalterin sodann auch dazu genutzt, um Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit zu antizipieren und daraus abgeleitete Erkenntnisse im Anlageentscheid zu berücksichtigen.
Als Grundlage für die Integration der Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise im Anlageentscheidungsprozess verwendet die Vermögensverwalterin pro Emittent ein ESG-Rating, das sich aus verschiedenen Sub-Scores zusammensetzt. Die Scores basieren auf Daten von unabhängigen Drittanbietern (derzeit MSCI ESG Research Inc, www.msci.com). In einem nächsten Schritt werden für die jeweilige Industrie bzw. für das jeweilige Unternehmen relevante ESG-Faktoren wie z.B. Produktqualität, Datensicherheit, Mitarbeiterentwicklung, gute Geschäftsethikqualitativ in die ordentliche Fundamentalanalyse, wie beispielsweise. Bewertung, Umsatzwachstum, Margenstärke oder Wettbewerbsposition, eingebunden und tragen zu einem integralen Entscheid betreffend Titelauswahl und Titelgewichtung bei.
Die hierzu üblichen aggregierten ESG-Ratings eines Unternehmens werden jedoch oftmals mit Vorsicht interpretiert und kritisch hinterfragt. Die meisten ESG-Rating-Methodologien basieren auf vordefinierten Systematiken, die nicht in allen Fällen zu einer objektiven bzw. «fairen» Risikoeinschätzung führen. Gerade kleinkapitalisierte und junge, sich etwa noch in der Aufbauphase befindliche Unternehmen werden typischerweise gegenüber Grossunternehmen systematisch benachteiligt. Fehlende personelle Ressourcen, mangelnde Erfahrung im Umgang mit ESG-Fragestellungen können ursächlich zu einer Unterbewertung führen, ebenso wie ein durch die Methodologie festgelegter Kriterienkatalog, der sich nicht ohne Weiteres auf alle Unternehmen innerhalb eines Sektors übertragen lässt. Beispielsweise werden im Bereich der Biotechnologie junge, sich noch im F&E-Stadium befindliche Unternehmen insofern systematisch unterbewertet, als sie noch keine oder nur geringe Erträge aus dem Vertrieb von Medikamenten erzielen und damit in einem hoch gewichteten Rating-Kriterium «Access to Healthcare» den etablierten Grossunternehmen naturgemäss unterliegen. Auch ist es bei Börsengängen nicht unüblich, dass eine initiale ESG-Beurteilung unterdurchschnittlich ausfällt, was oftmals lediglich mit unzureichender Datenlage zu tun hat. Entsprechend kritisch beleuchten unsere Portfoliomanager potenzielle oder vermeintliche «ESG-Laggards» (Rating CCC, B) und suchen dabei auch immer wieder das persönliche Gespräch mit den ESG-Spezialisten unserer Kooperationspartner sowie den betroffenen Unternehmen. Investitionen in «ESG-Laggards» sind detailliert zu dokumentieren. Von einem sogenannten «Best-in-Class»-Ansatz sieht Bellevue Asset Management, sofern nicht auf Stufe der Anlagestrategie anderweitig definiert, jedoch aus beschriebenen Gründen ab.
Die Evaluation guter Governance-Praktiken wie etwa solider Management-Strukturen, Mitarbeiterbeziehungen, Vergütungspraktiken und Einhaltung der Steuervorschriften fliesst sowohl bei der Beurteilung der ESG-Ratings als auch bei der Übereinstimmung mit globalen Normen in die Gesamtbetrachtung mit ein. Als aktiver, fundamental orientierter Vermögensverwalter ist eine gute Corporate Governance zudem elementarer Bestandteil jeder Unternehmensanalyse.
ESG STEWARDSHIP
Als verantwortungsvoller und langfristig ausgerichteter Investor unterstützt die Bellevue Asset Management AG alle Massnahmen und Vorstösse, die im Interesse der Aktionäre und der Anleger den Wert der investierten Unternehmen auf lange Sicht steigern. Hierzu zählen sowohl Engagement-Aktivitäten als auch die Ausübung der Stimm- und Wahlrechte anlässlich von General- und Hauptversammlungen.
Engagement
Aktives Management bedeutet: Investieren aus Überzeugung. Wir wissen, worin wir investieren und verfolgen dies mit grosser Disziplin. Bei uns gibt es weder übergeordnete Anlagekomitees noch einen CIO. In selbstständig agierenden Produktbereichen haben sich die jeweiligen Expertenteams zu hoher Selbstverantwortung, Respekt und eigener Visionskraft gleichermassen verpflichtet. Auch sind unsere Mitarbeiter nicht nur Anlageexperten, sondern gleichzeitig Unternehmer und durch eigene Investitionen am Erfolg der Kunden beteiligt.
Dieses Bekenntnis zum aktiven Anlagemanagement verdeutlicht auch die Wichtigkeit von Engagement als wichtiges Element in unserem ESG-Framework. Portfoliomanager führen im Grundsatz einen aktiven und konstruktiven Dialog mit den Geschäftsleitungen und anderen relevanten Vertretern der investierten Unternehmen hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Gibt es Hinweise auf substanzielle Kontroversen im Bereich ESG, werden diese im Rahmen des Unternehmensdialogs konstruktiv eingebracht und Fortschritte (z.B. Strategie-, Prozessanpassungen, Verbesserung ESG-Rating) im Zeitablauf dokumentiert. Engagement-Aktivitäten sind überdies in den Kontext der Wesentlichkeit und Verhältnismässigkeit zu setzen. Je nach Grösse der Beteiligung der Anlagestrategien, der Kapitalisierung des Unternehmens, des Entwicklungsstadiums des Unternehmens und weiterer Faktoren können Engagement-Aktivitäten in unterschiedlichem Ausmass stattfinden.
Aktivitäten im Bereich ESG-Engagement werden im Rahmen der ordentlichen Dokumentation zu den Unternehmensgesprächen protokolliert. Mitunter eignen sich einzelne Fallstudien für Publikationszwecke, die dann auch einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden.
Proxy Voting
Wir vertreten die langfristigen Interessen unserer Anleger auch mittels aktiver Ausübung der Stimmrechte anlässlich der General- bzw. Hauptversammlungen unserer Portfoliounternehmen durch Proxy Voting.
Dabei werden wir von International Shareholder Services (ISS) unterstützt. ISS verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich von Proxy Voting und setzt marktführende Praktiken um. Eine Verpflichtung, die von ISS zur Verfügung gestellten Stimmrechtsempfehlungen umzusetzen, besteht allerdings nicht. Es kann von den Stimmrechtsempfehlungen Dritter abgewichen werden, wenn aus Sicht von der Bellevue Asset Management AG diese nicht im Einklang mit den besten Interessen der Investoren stehen.
Eine aktive Ausübung der Stimm- und Wahlrechte wird grundsätzlich immer angestrebt.
Für Traktanden, welche keinen materiellen Einfluss auf die langfristige Entwicklung der Unternehmung haben, wird grundsätzlich im Sinne des Verwaltungsrates abgestimmt. Für Traktanden, welche nach unserem Ermessen einen materiellen Einfluss auf die langfristige Entwicklung der Unternehmung haben können, findet eine Analyse statt. Hierbei handelt es sich im Speziellen um folgende möglichen Fälle:
- Fusionen und Zukäufe
- Veräusserung von organisatorischen Einheiten
- Veränderungen in der Struktur des Kapitals oder der ausstehenden Stimmrechte
- Corporate Governance Angelegenheiten (Übernahmen, Restrukturierungen, etc.)
Die Analyse für die Entscheidungsfindung findet durch den jeweiligen Portfoliomanager statt. Die Analyse basiert auf den aktuell erhältlichen Informationen aus verschiedenen Quellen wie beispielsweise Analystenberichte, Medienberichte oder Berichte von der Unternehmung selber.
Eine Ausübung der Stimm- und Wahlrechte kann sowohl direkt durch aktive Teilnahme an der Generalversammlung; via elektronische Abstimmplattformen oder durch einen oder mehrere dazu ernannte Stimmrechtsvertreter / Proxy Voting-Agenturen erfolgen.
CLIMATE-CHANGE-FAKTOREN
Mit Bezug auf das Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 bekennt sich Bellevue Asset Management AG zu den Klimazielen und unterstützt Massnahmen zur Reduktion der Erderwärmung. Wir legen Wert auf klimafreundliche Portfolios, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen können. Die CO2-Intensität (Tonnen CO2 pro USD 1 Mio. Umsatz) wird regelmässig auf Portfolioebene gemessen und gegenüber dem relevanten Investitionsuniversum oder der Fondsbenchmark beurteilt. Es gilt zudem festzuhalten, dass über 85% unserer Kundenvermögen (per 31.12.2022) im Gesundheitssektor investiert sind, der naturgemäss vergleichsweise geringeren CO2-Emissionen ausgesetzt ist als Industrie-, Rohstoff- oder Energiesektoren beziehungsweise breit diversifizierte globale Aktienindizes.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Finanzprodukts (Art. 7)
Einzelne Anlagestrategien können die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Indikatoren - PAI) im Rahmen der Investitions- und Portfoliomanagementtätigkeit berücksichtigen. Die Umsetzung kann durch direkte Entscheidungen innerhalb des Portfoliomanagements, den Ausschluss von Emittenten, gezielte Engagements oder durch Kombinationen der beschriebenen Aktivitäten erfolgen.
Die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt weitgehend von der Verfügbarkeit relevanter Informationen ab. Die notwendigen Daten sind nicht immer in ausreichender Quantität und Qualität für alle Vermögenswerte, in die Bellevue Asset Management investiert, verfügbar. Folglich wird die Liste der berücksichtigten PAI-Indikatoren in Abhängigkeit der Datenverfügbarkeit und Datenqualität laufend überarbeitet.
EU Offenlegungsverordnung 2019/2088 Regulatory Product Disclosures (Art. 10) / Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 zu MiFID II - Nachhaltigkeitspräferenzen (Art. 9)
Nachfolgende Informationen beziehen sich auf regulatorische Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 (EU SFDR) sowie der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253. Diese werden jeweils für einen einzelnen Fonds oder eine aufgelistete Fondsgruppe mit einheitlichen ESG-Merkmalen zusammengefasst. Unter anderem umfassen die Disclosure Reports eine produktspezifische Beschreibung der umweltbezogenen und sozialen Merkmale, Anlagestrategien, Überwachung der ESG Merkmale, Datenquellen und angewandte Methodologien. Des Weiteren wird der nach MiFID II vorausgesetzte Mindestanteil «nachhaltiger Anlagen» und dessen Umsetzung detailliert beschrieben.
Zur Bestimmung ob ein Investment als eine «nachhaltige Anlage» qualifiziert, greift die Bellevue Asset Management auf die 17 UN Sustainable Development Goals (SDGs) zurück. Diese Ziele sind allgemeine, universelle Ziele für alle Mitgliedstaaten der UNO, die als Nachfolger der Millennium Goals im September 2015 beschlossen wurden. Im Wesentlichen sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung Armut und Hunger beenden, Ungleichheiten bekämpfen, Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern, Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. In der Umsetzung auf Produktstufe wird derzeit auf die sogenannte UN SDG Alignment Score-Methodik von MSCI ESG zurückgegriffen. Die Skala für die SDG Alignment Scores reicht von -10,0 bis +10,0, wobei die zugrundeliegenden Punktzahlen in fünf Kategorien dargestellt werden: Score > 5,0: stark positiver Beitrag, Score >=2,0: positiver Beitrag, 2,0 > Score > -2,0: neutral, Score <= -2,0: negativer Beitrag, Score gleich -10: stark negativer Beitrag. Sobald eine positive Zielwirkung bei mindestens einem der 17 SDGs vorliegt (positiver oder stark positiver Beitrag), und nicht gleichzeitig ein oder mehrere andere SDGs negativ beeinträchtigt werden (negativer oder stark negativer Beitrag), so geht Bellevue Asset Management von einer positiven Zielwirkung aus, womit diese Unternehmen nach der "Pass/Fail"-Methode zur Quote der "nachhaltigen Anlagen" hinzugerechnet werden (d.h. das Unternehmen wird mit seinem vollen Gewicht in der Quote berücksichtigt).
Investitionen werden dann dem Anteil an «nachhaltigen Anlagen» zugerechnet, wenn Sie einerseits einen positiven Zielbeitrag erbringen und andererseits die unter Kapitel I der Bellevue EU SFDR Fund Disclosure Reports beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale (u.a. UN Global Compact Compliance) erfüllen, welche die Anwendung von «Good Governance»-Praktiken sicherstellen.
Als institutionelle Investoren sind wir seit jeher verpflichtet, langfristig im besten Interesse unserer Anspruchsgruppen zu handeln. In dieser treuhänderischen Funktion sind wir aber davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance (ESG)-Themen sich noch stärker auf Risiko-Rendite-Profile von Anlageportfolios auswirken werden und damit deren Performance beeinflussen. Wir erkennen auch an, dass die Anwendung dieser Grundsätze die Interessen der Anleger besser mit den breiter gefassten Zielen der Gesellschaft in Einklang bringen kann.
Als Signatory der UN PRI passen wir unsere Anlageprozesse laufend den neusten Erkenntnissen der Industrie hinsichtlich von Nachhaltigkeitsaspekten an und führen mit unseren Investmentspezialisten einen konstanten Dialog in Bezug auf die Integration von ESG. Zudem bringen unsere Experten ihre diesbezüglichen Erfahrungen und Überzeugungen an internationalen Nachhaltigkeitskonferenzen aktiv mit ein.
Strategien mit Nachhaltigkeitsfokus
Des Weiteren wendet Bellevue Asset Management für zwei dedizierte Nachhaltigkeitsstrategien strengere Auswahlmassstäbe an, die sich an europaweit anerkannten Nachhaltigkeitssiegeln ausrichten und jährlich von externen Beratern geprüft und testiert werden. Der im Juni 2018 aufgelegte Bellevue Sustainable Healthcare (Lux) folgt den strengen Anforderungen des österreichischen Umweltzeichens (UZ49) und der im Oktober 2021 neu ausgerichtete Bellevue Sustainable Entrepreneur Europe (Lux) unterliegt den Anforderungen des FNG-Siegels.