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Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

Der Benutzerzugang und die Benutzung der Internet-Seite sowie diese rechtlichen Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht.

Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht.

Fondsunterlagen StarCapital Equity Value plus, StarCapital Multi Income, StarCapital Strategy 1 und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen ("KID") das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen ("KID") das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, D-60486 Frankfurt am Main, https://www.universal-investment.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen StarCapital Premium Bonds plus   
Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen ("KID") das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Donner & Reuschel AG, Ballindamm 27, 20095  Hamburg, https://www.donner-reuschel.de, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 

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Die neue Generation von Glukosesensoren und Insulinpumpen leitet einen Qualitätssprung für die Behandlung von Diabetespatienten ein.

Digitales Diabetesmanagement – eine Erfolgsgeschichte für Patienten und Investoren

Die neue Generation von Glukosesensoren und Insulinpumpen leitet einen Qualitätssprung für die Behandlung von Diabetespatienten ein.
07.10.2022 - Marcel Fritsch

Die Zahlen sprechen für sich. 530 Millionen Menschen und damit jede zehnte erwachsene Person waren 2021 nach Erhebungen der International Diabetes Federation (IDF) weltweit an Diabetes erkrankt. Gegenüber dem Jahr 2000 haben sich die Patientenzahlen damit verdreifacht. Bis 2045 soll sich dieser Wert auf mehr als 780 Millionen Diabetespatienten erhöhen, was gegenüber der Jahrtausendwende einer Verfünffachung entsprechen würde. Bei 10% aller Fälle handelt es sich um Diabetes Typ 1, also einen meist im Kindes- und Jugendalter diagnostizierten Insulinmangel. Dieser entsteht, wenn die Betazellen zur Regulierung des Blutzuckers in der Bauchspeicheldrüse vom eigenen Immunsystem zerstört werden. Der meist im höheren Alter diagnostizierte Diabetes Typ 2 wird durch Übergewicht, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel ausgelöst. Dabei produziert die Bauchspeicheldrüse zwar Insulin, jedoch nicht genügend, oder der Körper kann es nicht wirksam verwenden (Insulinwirkverlust).

Behandlungskosten laufen aus dem Ruder
Für die Gesundheitssysteme wird Diabetes zu einer finanziellen Belastung, die kaum zu bewältigen ist. Der IDF zufolge verursachte die Stoffwechselerkrankung zuletzt jährliche Gesundheitsausgaben in Höhe von rund USD 970 Mrd., davon USD 420 Mrd. in Nordamerika. Dass sich die Behandlungskosten in den letzten 15 Jahren mehr als vervierfacht haben, liegt wohl zu einem grossen Teil an den Folgeerkrankungen von Diabetes wie Hirnschlag, Herzinfarkt, Erblindung oder Nierenversagen. Um Diabetes und seine Auswirkungen besser zu managen, müssen sich die Glukosewerte der Patienten so lange wie möglich in einem Zielkorridor zwischen 70 bis 180 Milligramm Zucker pro Deziliter Blut bewegen. Der Blutzuckerwert eines gesunden Menschen befindet sich während etwa 90% der Zeit in diesem Zielkorridor.

Dank neuer digitaler Technologien kann sich dieser Wert je nach Diabetespatient auf 70-80% verbessern. Möglich macht es das Zusammenspiel von «Realtime»-CGM-Systemen und AID-Insulinpumpen-Systemen. Bei den CGM-Systemen wird der Glukosegewebespiegel regelmässig, also in Intervallen von Minuten, im Unterhautgewebe gemessen. Diese Glukose-Messwerte werden gleichzeitig per Bluetooth an die AID-Insulinpumpe und das Smartphone des Diabetespatienten gesendet.

Algorithmen der AID-Insulinpumpe analysieren den Glukoseverlauf und entscheiden automatisch, ob und wie viel Insulin verabreicht werden soll. Das Smartphone visualisiert die Glukosewerte und warnt den Patienten vor zu hohen oder zu tiefen Zuckerwerten. Mit dem Smartphone kann vor den Mahlzeiten ein Insulinbolus ausgelöst werden. Sämtliche Patientendaten werden in die Cloud hochgeladen, auf die das medizinische Fachpersonal Zugriff hat, um die Wirksamkeit der Insulintherapie zu analysieren und gegebenenfalls anzupassen. Neben dem Patienten selbst können auch Drittpersonen wie Familienangehörige per App die Daten einsehen.

Unternehmen im Spotlight
Die aus Patienten- und Investorensicht führenden CGM-Systeme sind der FreeStyle Libre 3 von Abbott und der Dexcom G6 von Dexcom. Das Abbott-Produkt hat die zurzeit grösste Patientenbasis von mehr als 4 Millionen und die Preisführerschaft. Der grösste Nachteil des FreeStyle Libre 3 ist, dass er in den USA noch nicht für die Interaktion mit AID-Insulinpumpen zugelassen ist. Im Gegensatz dazu hat der Dexcom G6 durch die Interaktion mit AID-Systemen die Qualitätsführerschaft und dazu mit dem Dexcom G7 ein technologisch weiterentwickeltes Nachfolgeprodukt, das bereits in Europa zugelassen ist. Bezüglich der Messgenauigkeit (8.2%) und der Kürze der Aufwärmphase des Glukosesensors (30 Minuten) ist der Dexcom G7 technologisch am weitesten fortgeschritten. Weniger weit entwickelt sind der bislang in Europa zugelassene Guardian 4 von Medtronic sowie der Eversense E3 von Senseonics.

Bei den Systemen für automatische Insulindosierung (AID) sind zwei Produkte marktführend und zeichnen sich durch einzelne Qualitätsmerkmale aus. Die Insulinpumpe t:slim X2 mit Control-IQ-Technologie von Tandem Diabetes und der Omnipod 5 von Insulet sind beide in den USA zugelassen, interagieren mit dem Dexcom G6 und können neben Basalinsulin auch eine Bolusabgabe vor den Mahlzeiten per Smartphone auslösen. Die MiniMed 780G von Medtronic ist erst in Europe zugelassen und interagiert mit dem technologisch wenig weit entwickelten Glukosesensor Guardian 4. Wie die t:slim X2 gehört die MiniMed 780G zu den Schlauchpumpen, die drei oder vier Jahre lang verwendet werden können. Der schlauchlose, direkt am Körper tragbare und wasserdichte Omnipod 5 ist eine Patchpumpe, die sehr kleinformatig, für Patienten ab zwei Jahren zugelassen ist und nach drei Tagen ausgewechselt wird. Der im Abonnement in den Apotheken beziehbare Omnipod 5 gilt als ideales Einstiegsprodukt.

Enormes Marktpotenzial für Innovationsleader und Investoren
Wir gehen davon aus, dass sich der globale Erlös für CGM-Systeme im Zeitraum 2019 bis 2025 auf rund USD 12 Mrd. verdreifachen wird. Im selben Zeitraum werden sich die Umsätze mit AID-Insulinpumpen auf USD 5 Mrd. nahezu verdoppeln. Hier wird sich das Wachstum in den nächsten Jahren beschleunigen, wenn der FreeStyle Libre 3 für die Interaktion mit AID-Insulinpumpen zugelassen wird. Darüber hinaus wird bei Tandem Diabetes für 2024 die Zulassung der Mobi:Tubeless erwartet. Hierbei handelt es sich um eine wiederverwendbare Patchpumpe, bei der das Infusionsset durch eine aufklebbare Halterungsplatte mit Nadel ersetzt wird.

Innerhalb der Medizintechnik zählt das digitale Diabetesmanagement auf Sicht der nächsten Jahre zu den disruptiven Technologien mit dem grössten Wachstumspotenzial. In unseren beiden Fondsprodukten, dem Bellevue Medtech & Services und dem Bellevue Digital Health, sind aktuell je 17% des Portfolios in Unternehmen investiert, die teilweise oder ausschliesslich im Bereich Diabetes tätig sind. Die beiden Fonds haben ein unterschiedliches Risikoprofil. Während das Portfolio des Bellevue Medtech & Services zu 92% aus Large Caps und zu 35% aus Firmen mit dem Fokus digitale Gesundheit besteht, sind im Bellevue Digital Health die Small und Mid Caps mit 57% deutlich höher gewichtet. Darunter befinden sich mit Dexcom, Insulet und Tandem Diabetes Unternehmen, deren Wachstumstempo sich durch die jüngsten Produktneuheiten in Zukunft beschleunigen wird.

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