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Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

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Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich.

Fondsunterlagen StarCapital Multi Income und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID"), das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

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Der Healthcare-Sektor tritt in eine für Investoren spannende Phase ein. Ein bewährtes defensives Profil in einem unsicheren makroökonomischen Umfeld, attraktive Bewertungen, kurzfristige politische Katalysatoren und starke langfristige Wachstumstreiber: all dies zusammen macht den aktuellen Zeitpunkt für einen Einstieg günstig.

Healthcare: vier Treiber für ein Comeback

Der Healthcare-Sektor tritt in eine für Investoren spannende Phase ein. Ein bewährtes defensives Profil in einem unsicheren makroökonomischen Umfeld, attraktive Bewertungen, kurzfristige politische Katalysatoren und starke langfristige Wachstumstreiber: all dies zusammen macht den aktuellen Zeitpunkt für einen Einstieg günstig.
24.09.2025 - Terence McManus

Defensive Pluspunkte in Zeiten schwacher Konjunktur und rückläufiger Zinsen
Die Geschichte verdeutlicht die Rolle des Healthcare-Sektors als defensive Portfolioallokation. Seit 1990 hat die Branche während jeder Rezession in den USA eine Outperformance erzielt, mit einer durchschnittlichen Überrendite von 10 Prozentpunkten gegenüber dem S&P 500 (siehe Tabelle). Auch in Zinssenkungszyklen des Fed haben sich die Gesundheitsbranche und insbesondere Biotechunternehmen tendenziell überdurchschnittlich entwickelt. Jetzt, am Beginn einer zunehmend unsicheren Phase, erwarten wir starke Zuflüsse in die Healthcare-Value-Plays als Absicherung für das Engagement in Wachstumswerten des Technologiesektors.

Sich erholende Mega Caps und eine attraktive Bewertung als Bottom-up-Unterstützung für eine Rally
Zu der makroökonomisch und politisch schwierigen Situation kam, dass wichtige Leitfiguren der Branche wie UnitedHealth, Novo Nordisk und Eli Lilly mit unternehmensspezifischen Problemen zu kämpfen hatten. Mit einer verbesserten Nachrichtenlage und attraktiveren Bewertungen hat deren Erholung begonnen. Healthcare-Titel stellen <9% des S&P 500, erwirtschaften jedoch rund 18% des US-BIP. Der Sektor wird mit einem Forward-Earnings-Multiple gehandelt, das im Vergleich zum breiteren Markt nahezu auf einem 10-Jahres-Tief liegt. Insbesondere bei Pharmatiteln ist bereits eine EPS-Herabstufung wegen der kurzfristig anstehenden beträchtlichen Arzneimittelpreisreform eingepreist, was vermuten lässt, dass nach dem Ausräumen der Unsicherheiten erheblicher Spielraum für Neubewertungen besteht.

Etwas mehr gesundheitspolitische Gewissheit oder eine gewisse Desensibilisierung an der Börse
Ein wesentliches Hemmnis war der «Most Favored Nation» (MFN-)-Erlass der US-Regierung für Arzneimittelpreise. Mit seinem Brief vom 1. August setzte Präsident Trump eine Frist für verbindliche Zusagen bis zum 29. September und schuf damit einen kurzfristigen Katalysator. Die Branche hat zwar bereits durch direkt bezahlte Adipositasprogramme und selektive Preisänderungen auf dem europäischen Markt Anpassungen vorgenommen, doch eine vollständige Angleichung der entwickelten Märkte ist unrealistisch. Letztlich zielt Trump auf einen Deal ab, der medienwirksam als Erfolg dargestellt werden kann. Angesichts der bereits erzielten Fortschritte beim Reshoring ist ein Kompromiss wahrscheinlicher – möglicherweise über eine MFN-Pilotstudie oder eine begrenzte Umsetzung bei Medicaid. Solche Massnahmen bedürften jedoch der tatkräftigen Kooperation der Industrie, um bis zu den US-Zwischenwahlen Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund ihrer Komplexität könnte letztendlich die MFN-Regelung nicht in die Praxis umsetzbar sein, aber alternative Preiszugeständnisse könnten für die US-Regierung dennoch einen Erfolg bedeuten. Verschiedene Szenarien sind denkbar; allerdings deuten Managementkommentare an, dass eine Einigung wahrscheinlich ist. Ohne eine umfassende MFN-Regelung könnte jeder Kompromiss Klarheit schaffen und die Bedenken der Anleger zerstreuen. Unabhängig davon steht nun in Washington die Verlängerung der ACA-Subventionen im Mittelpunkt der Haushaltsverhandlungen der Demokraten; eine Einigung wäre für Medtechaktien und Spitalketten von Vorteil. Blickt man etwas weiter zurück, haben die Gesundheitsreformen unter Clinton, Bush und Obama nach der anfänglichen Unsicherheit alle zu starken Neubewertungen geführt.

Innovationen können an anderer Stelle Investitionen in die Gesundheitsversorgung ermöglichen
Trotz des politischen Tohuwabohus nehmen die Innovationen weiterhin ihren Lauf. Der Einsatz von KI und Robotik im Gesundheitswesen dürfte die Produktivität und die Ergebnisse für Patienten verbessern. Das längerfristige säkulare Wachstum wird durch eine alternde Bevölkerung, die steigende globale Nachfrage und Durchbrüche in verschiedenen Indikationsgebieten gestützt. Derzeit verändern GLP-1-Wirkstoffe wie Semaglutid die Versorgung von Diabetikern, senken die Rate von Herz-Kreislauf-, Nieren- und Lebererkrankungen und sparen so potenziell Milliarden ein. Zudem zahlen viele Patienten die Behandlung aus eigener Tasche, wodurch die finanzielle Belastung auf staatlicher Seite gesenkt wird und die Gesundheitssysteme dennoch profitieren. Die Einsparungen könnten im Laufe der Zeit beträchtlich sein und eine bessere Versorgung in anderen Krankheitsbereichen ermöglichen. NICE und ICER haben sie bereits für kosteneffizient befunden, selbst ohne Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Vorteile. Kurzfristig könnte auch die Evoke-Studie, die den Einsatz von Semaglutid bei Alzheimer untersucht, die Akzeptanz weiter steigern und sich in einer Art «Halo-Effekt» auf die gesamte Wirkstoffklasse übertragen.

Überrendite Healthcare während Rezessionen (S&P 500 im Vergleich zu S&P 500 Healthcare)

RezessionSPXT
(breiter S&P 500)
Health Care 
(SPTRHLTH)
Überschuss
HC vs SPX
1990–91 (Jul 1990–Mar 1991)7.99%20.44%12.45%
2001 (Mar–Nov)-0.9%6.71%7.61%
2007–09 (Dez 2007–Jun 2009)-35.0%-22.68%12.33%
2020 (Feb–Apr)-1.12%8.35%9.46%
Mittelwert  10.46%

Quelle: Bloomberg/Bellevue Asset Management