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Disclaimer
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Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

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Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich.

Fondsunterlagen StarCapital Multi Income und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID"), das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID") sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, D-60486 Frankfurt am Main, https://www.universal-investment.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

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ASCO 2025: Kurzeinblick in Krebstherapien von morgen gefällig?

04.06.2025 - Terence McManus

Auch dieses Mal standen beim jährlichen Onkologie-Fachkongress der American Society of Clinical Oncology (ASCO) im sonnigen Chicago neuartige Wirkmechanismen von Medikamenten im Mittelpunkt. Dr. Terence McManus, Portfoliomanager von Bellevue Asset Management, hat dieses grösste medizinische Symposium des Jahres besucht und mit Ärzten über neue Innovationen in der Krebsbehandlung gesprochen. Folgende drei neue Technologien erregten in den letzten Tagen besondere Aufmerksamkeit:

  • Erstens bispezifische Antikörper, die mit 2 verschiedenen Bindungsstellen Tumorzellen bekämpfen und im Hinblick auf die Bandbreite der Zielstrukturen wahrhaft explodiert sind.
  • Zweitens präsentierte sich auf der Konferenz auch die Kategorie der Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADC), als weiterer Wirkmechanismus mit einem deutlich breiteren Einsatzspektrum. ADCs nutzen Antikörper, um den Chemotherapie-Wirkstoff direkt an Tumorzellen abzugeben. Zahlreiche neuartige Zielstrukturen für ADCs wurden an der Konferenz präsentiert.
  • Darüber hinaus hält künstliche Intelligenz (KI) im Bereich Onkologie Einzug in die klinische Praxis, sowohl bei der Diagnose als auch bei der Wahl der Behandlung.

Kontinuierliche Innovationen spielen im Biopharmasektor eine wichtige Rolle, um wissenschaftliche Fortschritte zu erzielen, die Behandlung von Patienten zu verbessern und Produktpalette aufzufrischen, damit trotz der Patentabläufe bei Blockbuster-Medikamenten Wachstum generiert wird. Dies war auf dem diesjährigen ASCO-Kongress sehr deutlich zu beobachten. Innovationstreiber sind die derzeitigen Branchen-Schwergewichte und junge Biotechnologie-Akteure aus aller Welt.

Die auf dem Fachkongress gewonnenen Erkenntnisse haben unsere Überzeugung von einigen Portfoliopositionen gestärkt. Vor dem Hintergrund der Unsicherheit über US-Gesundheitsreformen und angesichts von (in unseren Augen) rekordverdächtig hohen Angstbarometern sind die Bewertungen von Biopharmatiteln auf historische Tiefstände gesackt. Sieht man von den politischen Unwägbarkeiten ab, untermauern Innovationen wie die auf der ASCO den soliden langfristigen Ausblick für den Sektor.

Werden Blockbuster-Medikamente wie Keytruda von bispezifischen Antikörper entthront?
In den vergangenen Tagen haben wir bei zahlreichen Tumorarten Updates zu einer neuen Klasse von Medikamenten – sogenannte VEGF-PD1-bispezifische monoklonale Antikörper – erhalten, die zwei zuvor validierte Ziele kombinieren.

Für die VEGF-PD1-bispezifischen monoklonalen Antikörper von Pfizer (über die Lizenzvereinbarung mit 3SBio), BioNTech (durch die Übernahme von Biotheus) und Summit/Akeso wurden beeindruckende Daten veröffentlicht. In den vergangenen 10 Jahren spielten PD-1-Antikörper wie Keytruda (Merck & Co) eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der Immunonkologie (bei der das körpereigene Immunsystem genutzt wird, um Krebszellen zu töten). VEGF-Antikörper wie Avastin von Roche werden seit noch längerer Zeit eingesetzt. Sie hemmen die Bildung neuer Blutgefässe im Tumor. Die gleichzeitige Verabreichung beider Medikamente hat vielen Patienten bisher nicht wirklich geholfen. Das scheint sich aber mit der Kombination in einem einzigen Arzneimittel nun zu ändern. Ärzte auf der ASCO erklärten uns, sie seien von den bisher gemeldeten progressionsfreien Überlebensraten bei einigen dieser bispezifischen Präparate beeindruckt. Um den Anschluss nicht zu verlieren, gab Bristol Myers am Montagmorgen eine Partnerschaft mit BioNTech bekannt (nach einer Vorabzahlung von USD 1.5 Mrd. wird Bristol bis 2028 jährlich ungebundene Zahlungen in Höhe von USD 2 Mrd. und bis zu USD 7.6 Mrd. an Meilensteinzahlungen leisten).

Für eine abschliessende Einschätzung ist es noch deutlich zu früh und wir warten auf reife Daten zum Gesamtüberleben (erste Daten zur Gesamtüberlebensrate bei einem Medikament waren enttäuschend). Dennoch halten wir es durchaus für möglich, dass der PD-1-Inhibitor Keytruda (mit einem Jahresumsatz von USD 29 Mrd. im Jahr 2024) bei einigen Tumorarten abgelöst wird. Merck & Co forscht auch an bispezifischen Antikörpern, aber in einer erheblich früheren Phase und hat für USD 3 Mrd. die Rechte an einem Krebswirkstoff von LaNova erworben.

Neben VEGF wurden auf der Konferenz auch andere bispezifische Ansätze vorgestellt, die PD-1-Hemmer enthalten, darunter PD-1/IL-2 Alpha von Innovent und PD-1/TGF-Beta von Sino Biopharma.

Abgesehen von den spannenden neuen Wirkmechanismen fällt bei diesen Entwicklungsprogrammen auf, wie viele chinesische Unternehmen in der onkologischen Spitzenforschung mitmischen, darunter 3SBio, Biotheus, Akeso, LaNova, Innovent und Sino Biopharma.

Antikörper-Wirkstoff-Konjugate sind wie Lenkflugkörper und töten zielgerichtet Krebszellen
Eine weitere Medikamentenklasse, die seit einigen Jahren deutlich auf dem Vormarsch ist, sind Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADC). ADCs nutzen Antikörper, um den Chemotherapie-Wirkstoff direkt an Tumorzellen abzugeben. Ähnlich wie bei einem Lenkflugkörper, der von einer Rakete angetrieben wird und dessen Gefechtskopf am Ziel seine Wirkung entfaltet. Auf dem Kongress gab es unter anderem Updates zu ADCs gegen TROP2-, IB, PD-L1- und B7H3 von Merck & Co (TROP2), AstraZeneca/ Daiichi Sankyo (TROP2), Gilead (TROP2), Pfizer (IB-, PD-L1) und BioNtech (B7H3).

So stiess zum Beispiel Trodelvy, das TROP-2-ADC von Gilead, bei Ärzten auf dem Kongress auf positives Echo. Die ASCENT-04-Studie zeigte in Kombination mit Keytruda als Erstlinientherapie bei PD-L1-positiven Patientinnen mit triple-negativem Brustkrebs (TNBC) überzeugende Vorteile. TNBC ist eine besonders schwierig zu behandelnde Tumorart.

Daneben beeindruckte uns das Prostatakrebs-Medikament BNT324 von BioNTech (das spezifisch auf das Eiweiss B7-H3 abzielt) und in einer Frühphasenstudie eine hohe Wirksamkeit bewies. 

KI auf einem Onkologie-Kongress
Mehrere Präsentationen unterstrichen die wachsende Bedeutung von KI in der Krebstherapie. AstraZeneca setzt auf KI-gestützte Pathologie (so genanntes «quantitative continuous scoring, QCS»), um Patienten mit dem speziellen Tumormarker TROP-2 zu identifizieren. Auf der Konferenz vorgestellte retrospektive Daten zeigen, dass sich mit dieser Methode eine spezifische Untergruppe von Patienten identifizieren lässt und die Patientenergebnisse potenziell verbessert werden können. Allerdings ist die Methode recht umständlich und würde Änderungen der derzeitigen klinischen Abläufe erfordern. Daher steht die Einschätzung dieses Biomarkers noch aus und wir warten auf zukünftige Daten.