Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Angebotspflicht ("opting-out")

Ein Erwerber resp. Übernehmer von Aktien der Bellevue Group AG ist nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot nach Art. 22 BEHG verpflichtet ("opting out"). 

Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen für Verwaltungsräte, Gruppenleitungsmitglieder oder Mitarbeitende der Bellevue Group.