Verwaltungsrat
Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen dem Verwaltungsrat, dessen Ausschüssen, dem CEO und der Gruppenleitung ist im Organisations- und Geschäftsreglement der Bellevue Group detailliert festgelegt. Unter anderem sind vom Verwaltungsrat der Kauf und Verkauf von Beteiligungen, die Gründung von Gruppengesellschaften sowie von Zweigniederlassungen, die Aufnahme von Krediten und Anleihen und die Vergabe von Krediten ab einer bestimmten Höhe zu genehmigen. Investitionsvorhaben und andere geldwirksame Entscheidungen sind ebenfalls ab einer bestimmten Höhe vom Verwaltungsrat zu genehmigen.
Gruppenleitung
Die Gruppenleitung ist das dem Verwaltungsrat untergeordnete geschäftsführende Organ der Bellevue Group. Sie ist zuständig für alle Belange, die nicht durch das Gesetz, die Statuten oder das Organisations- und Geschäftsreglement ausdrücklich dem Verwaltungsrat der Bellevue Group AG oder einer Gruppengesellschaft vorbehalten sind. Sie handelt als Gremium. Dabei sind alle Entscheide durch das Kollegium zu treffen. Der Gruppenleitung obliegen insbesondere die Entwicklung einer gruppenweiten Geschäftsstrategie zuhanden des Verwaltungsrates, die Umsetzung der genehmigten Strategie sowie die Führung und Kontrolle des täglichen Geschäfts der Bellevue Group, welches sich innerhalb von Finanzplan, Jahreszielen, Jahresbudget und der Risikopolitik und im Einklang mit den weiteren vom Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften und Anweisungen zu bewegen hat. Sie stellt die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie der anwendbaren Branchenstandards sicher.
Die Gruppenleitung ist u.a. zuständig für die Formulierung des Jahresbudgets und der Jahresziele der Bellevue Group sowie für die Antragstellung. Sie ist verantwortlich für den Erlass von Vorschriften zur Umsetzung der Risikopolitik, namentlich durch Regelung der Grundzüge der Risikoverantwortung, des Risikomanagements und der Risikokontrolle. Sie erstattet zu Handen des Verwaltungsrates und des AC Bericht über die Existenz, Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrolle und erlässt dazu notwendige Weisungen. Ihr obliegt ebenfalls der Erlass von Weisungen für die Compliance-Organisation. Die Befugnisse umfassen ferner die Gewährung von Krediten im Rahmen der im Organisations- und Geschäftsreglement festgelegten Kompetenzen sowie das Eingehen von Handelspositionen auf eigene Rechnung im Rahmen der festgelegten Limiten. Die Gruppenleitung kann die zulässigen Limiten an die zuständigen Bereiche und Stellen innerhalb der Bellevue Group delegieren.
