Entschädigung, Beteiligung und Darlehen

Die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates besteht aus einem von der Funktion innerhalb des Gremiums abhängigen Basishonorar. Eine zusätzliche Zuteilung von Aktien ist möglich, diese basiert aber nicht auf vertraglichen Rechten, sondern wird jährlich neu festgelegt. Allfällig zugeteilte Aktien unterliegen einer Veräusserungssperrfrist von in der Regel vier Jahren. Die Entschädigung der Mitglieder der Gruppenleitung besteht aus einem Basissalär und einem jährlich neu definierten und variablen Bonus mit dem Charakter einer einmaligen Zahlung.

Die einmalige Zahlung kann für den Bezug von verbilligten Aktien der Bellevue Group AG eingesetzt werden. In diesem Fall unterliegen die Aktien einer Veräusserungssperrfrist von in der Regel vier Jahren. Die individuelle Bonuszuteilung erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer Leistungsbewertung, gestützt auf jährlich vereinbarte Ziele, Vorgaben und Erwartungen. Die Bestimmung der Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrates. Grundsätzlich sind alle Arbeitsverträge der Mitarbeitenden der Bellevue Group auf maximal sechs Monate kündbar.